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   VG Karlsruhe, 09.09.2022 - 14 K 1224/21   

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https://dejure.org/2022,29449
VG Karlsruhe, 09.09.2022 - 14 K 1224/21 (https://dejure.org/2022,29449)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.09.2022 - 14 K 1224/21 (https://dejure.org/2022,29449)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. September 2022 - 14 K 1224/21 (https://dejure.org/2022,29449)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 21 Abs 1a KHG, § 21 Abs 2a KHG, § 21 Abs 3 KHG, § 23 Abs 1 Nr 2 KHG, § 1 AusglZAV
    Kürzung von Ausgleichszahlungen - sog. Freihaltepauschalen - gemäß § 21 Abs. 1a und 2a KHG wegen Verstößen gegen die DIVIIntRegV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausgleichszahlungen; Freihaltepauschalen; Coronavirus SARS-CoV-2; DIVI IntensivRegister; Intensivmedizinische Behandlungskapazitäten; Intensivbetten; Kürzung; Sanktion; Tagesbezogene Pauschale; Nachträgliches Redaktionsversehen; Analogie; Teleologische Reduktion; ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Karlsruhe, 01.02.2022 - 12 K 1082/21

    Herabsetzung so genannter Freihaltungspauschalen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.09.2022 - 14 K 1224/21
    Im Übrigen wäre § 3 Satz 1 DIVI IntensivRegister-Verordnung auf Ausgleichszahlungen nach § 21 Abs. 1a, Abs. 2a KHG jedenfalls analog anzuwenden (vgl. hierzu bereits VG Karlsruhe, Urteil vom 01.02.2022 - 12 K 1082/21 -, juris).

    § 2 DIVI IntensivRegister-Verordnung wurde durch Art. 3b, 2. des zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze vom 28.05.2021 (in Kraft seit 01.06.2021, BGBl. 1179 f.) dahingehend geändert, dass nunmehr ein Verweis auf die Bestimmung des § 21 Abs. 2a Satz 3 KHG erfolgt (vgl. zum rechtlichen Rahmen auch VG Karlsruhe, Urteil vom 01.02.2022 - 12 K 1082/21 -, juris Rn. 2 ff.).

    a) Es kann dahinstehen, ob sich in der hier zur Entscheidung stehenden Sachverhaltskonstellation begehrter ungekürzter Ausgleichszahlungen für die rechtliche Beurteilung die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Anspruchsentstehung (so wohl VG Karlsruhe, Urteil vom 01.02.2022 - 12 K 1082/21 -, juris Rn. 40), der Antragstellung (vgl. für eine Subvention bei Aufhebung der Förderrichtlinie nach Antragstellung VG Hannover, Urteil vom 01.10.2008 - 11 A 7719/06 -, juris Ls. 1, Rn. 34) oder der ersten abschließenden Behördenentscheidung maßgeblich ist.

    Hierzu verweist die Kammer auf die überzeugenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts Karlsruhe mit Urteil vom 01.02.2022 (- 12 K 1082/21 -, juris Rn. 42 ff.), denen insoweit nichts hinzuzufügen ist.

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.09.2022 - 14 K 1224/21
    Eine begünstigende Regelung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, solange die Regelung sich auf eine der Lebenserfahrung nicht geradezu widersprechende Würdigung der jeweiligen Lebensverhältnisse stützt, insbesondere der Kreis der von der Maßnahme Begünstigten sachgerecht abgegrenzt ist (vgl. zur Begünstigung der gewerblichen Fischzucht BVerfG, Beschluss vom 07.11.1995 - 2 BvR 413/88 -, juris Rn. 179 = BVerfGE 93, 319 ff.).
  • OVG Hamburg, 21.08.2018 - 5 Bf 25/17

    Aussetzung eines Verfahrens auf Verlängerung seines Jagdscheins im Hinblick auf

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.09.2022 - 14 K 1224/21
    Handele es sich dagegen um Belastungen mit geringer Eingriffsintensität, insbesondere um reine Verfahrensregelungen, seien Analogien im Verwaltungsrecht nicht schon vom Ansatz her ausgeschlossen (hierzu verweist sie auf das Urteil vom 21.08.2018 - 5 Bf 25/17 -).
  • BVerwG, 31.01.2017 - 6 C 2.16

    Analogie; Anordnungsgrund; Auswirkungen auf den Handel zwischen Mitgliedstaaten;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.09.2022 - 14 K 1224/21
    Weder handele es sich bei der Sanktionsnorm § 3 DIVI IntensivRegister-Verordnung um eine reine Verfahrensvorschrift oder eine Gebührenvorschrift im Verfahren (hierzu verweist sie auf BVerwG, Urteil vom 21.04.2016 - 2 C 13.15 -, juris) noch um eine richterliche Rechtsfortbildung mit Blick auf Europarechtskonformität (hierzu verweist sie auf BVerwG, Urteil vom 31.01.2017 - 6 C 2.16 -, juris).
  • BVerwG, 21.04.2016 - 2 C 13.15

    Disziplinarmaßnahme; Dienstvergehen; schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.09.2022 - 14 K 1224/21
    Weder handele es sich bei der Sanktionsnorm § 3 DIVI IntensivRegister-Verordnung um eine reine Verfahrensvorschrift oder eine Gebührenvorschrift im Verfahren (hierzu verweist sie auf BVerwG, Urteil vom 21.04.2016 - 2 C 13.15 -, juris) noch um eine richterliche Rechtsfortbildung mit Blick auf Europarechtskonformität (hierzu verweist sie auf BVerwG, Urteil vom 31.01.2017 - 6 C 2.16 -, juris).
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.09.2022 - 14 K 1224/21
    Dies ist rechtlich nicht zu beanstanden, zumal dem Gesetzgeber bei Begünstigungen ein weitgehender Typisierungs- und Pauschalierungsspielraum zukommt (vgl. grundlegend zur Altersgrenze für Frauen beim Altersruhegeld BVerfG, Urteil vom 24.07.1963 - 1 BvL 11/61 -, juris Rn. 62 = BVerfGE 17, 1 ff.).
  • BVerwG, 21.03.2012 - 6 C 19.11

    Prüfungsrecht; Verfahrensregelungen; Sanktionierung von Prüferbeeinflussungen;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.09.2022 - 14 K 1224/21
    Gleichwohl sei gerade bei Sanktionen auch gegen gebundene Verwaltungsakte die Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme zu berücksichtigen (hierzu verweist die Klägerin für das Prüfungsrecht auf BVerwG, Urteil vom 21.03.2012 - 6 C 19.11 -, juris).
  • BVerwG, 25.04.2013 - 6 C 5.12

    Politische Partei; Gewährung staatlicher Mittel; Rücknahme; Spendenannahmeverbot;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.09.2022 - 14 K 1224/21
    Im Übrigen seien nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch bei belastenden Verwaltungsakten Sanktionen möglich (hierzu verweist er zur Rücknahme eines Bewilligungsbescheides gegenüber einem Beteiligten auf BVerwG, Urteil vom 25.04.2013 - 6 C 5.12 -, juris Rn. 33 = BVerwGE 146, 224).
  • OVG Hamburg, 07.10.2008 - 3 Bf 116/08

    Kostenerstattung für das Abschleppen oder Umsetzen eines erlaubt abgestellten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.09.2022 - 14 K 1224/21
    Im Lichte der der epidemiologischen Grundentscheidung sei dem Beklagten jegliche Sanktionierung verwehrt, jedenfalls sei eine volle Kürzung ungerechtfertigt (hierzu verweist sie auf Hamburgisches OVG, Urteil vom 07.10.2008 - 3 Bf 116/08 -, juris).
  • VG Hannover, 01.10.2008 - 11 A 7719/06

    Subventionsrecht; Anspruch; EAGFL; Erledigung; Fördermittel; Förderung;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 09.09.2022 - 14 K 1224/21
    a) Es kann dahinstehen, ob sich in der hier zur Entscheidung stehenden Sachverhaltskonstellation begehrter ungekürzter Ausgleichszahlungen für die rechtliche Beurteilung die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Anspruchsentstehung (so wohl VG Karlsruhe, Urteil vom 01.02.2022 - 12 K 1082/21 -, juris Rn. 40), der Antragstellung (vgl. für eine Subvention bei Aufhebung der Förderrichtlinie nach Antragstellung VG Hannover, Urteil vom 01.10.2008 - 11 A 7719/06 -, juris Ls. 1, Rn. 34) oder der ersten abschließenden Behördenentscheidung maßgeblich ist.
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